Finanzamt stimmt Satzung zu

Das ging aber schnell ! 

 

Das Finanzamt teilt mit dass "gegen den eingereichten Satzungsentwurf hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz keine Bedenken mehr bestehen"

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